A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Personal Business Consultants (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend Auftraggeber genannt). Sie werden nur durch die Besonderen Geschäftsbedingungen für Seminare ergänzt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten hingegen nicht.

1.2 Die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen für Seminare werden von dem Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

2. Auftragserteilung

Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer Aufträge in allen Schriftformen und auch mündlich erteilen. Für nicht erfolgte oder fehlerhafte Übermittlung von Daten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit der Übermittlungsfehler nicht in der Sphäre des Auftraggebers belegen ist. Dies gilt insbesondere für die elektronische Einsendung von Bewerbungsunterlagen einschließlich von Lebensläufen und die Übermittlung der Insight Discovery Präferenz- und Profilanalyse. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Richtigkeit oder den Wahrheitsgehalt der übermittelten personenbezogenen Daten.

3. Leistungsumfang und Berichtspflicht

3.1 Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den dazugehörigen Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Vertrages.

3.2 Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die vertraglich vereinbarte Dienstleistung erbracht wurde. Für Bewerbungsberatungen ist dies anzunehmen, wenn die erforderlichen Beratungen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

3.3 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

3.4 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll der Auftragnehmer einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.

4. Vertragsänderungen

4.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

4.2 Bestehende Verträge über Personaldienstleistungen und Inhouse-Seminare können nur im beiderseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien ergänzt oder neu geregelt werden. Im Rahmen von Bewerbungsberatungen ist der Auftragnehmer demgegenüber verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung, zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 6.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.

5. Kündigung

5.1 Nach Erteilung eines Auftrages an den Auftragnehmer ist der Auftraggeber zur Kündigung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder im Falle eines entsprechenden vertraglichen Vorbehalts berechtigt.

5.2 Abweichend von Ziffer 5.1 kann der Auftraggeber einer Bewerbungsberatung auch wegen eines neuen Beschäftigungsangebots von der Fortführung des Auftrags absehen. In diesem Fall obliegt es dem Auftraggeber, den Auftragnehmer hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für den Auftraggeber gilt bei einem neuen Beschäftigungsangebot insofern uneingeschränkt die Regelung der Ziffer 6.3, soweit der Auftragnehmer und der Auftraggeber einen persönlichen Termin vereinbart haben.

6. Vergütung

6.1. Es gilt die in der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nichts Gegenteiliges bestimmt ist, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung des Auftragnehmers oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

6.2 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Auftragnehmer von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

6.3 Erscheint der Auftraggeber zu einem vereinbarten Termin mit dem Auftragnehmer unentschuldigt nicht oder kündigt er den Auftrag, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt oder dies vertraglich zulässig ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

6.4 Sobald der Auftragnehmer und der Auftraggeber für ein Inhouse-Training oder eine Bewerbungsberatung einen Termin vereinbart haben und der Auftraggeber diesen Termin kurzfristig (24 Stunden bei Bewerbungsberatung/1 Woche bei Inhouse-Seminaren) absagt, behält sich der Auftraggeber vor, 50 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht für die Vereinbarung eines kostenlosen Erstgesprächs.

7. Umgang mit persönlichen Daten

7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die den Auftraggeber und den Auftrag selbst betreffen, vertraulich zu behandeln. Insbesondere erfolgt eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.

7.2 Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte, insbesondere bei der Übermittlung der Daten in elektronischer Form, unbefugten Zugang zu den übersandten Daten verschaffen.

8. Aufrechnung und Leistungsverweigerung

Ein etwaiges Recht des Auftraggebers zur Aufrechnung wird ausgeschlossen, es sei denn die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbaren die Parteien Hamburg, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine abweichende Regelung getroffen wurde.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.



B. Besondere Geschäftsbedingungen für Seminare

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Besonderen Geschäftsbedingungen für Seminare gelten für alle Seminarangebote der Firma Personal Business Consultants. Besondere Bestimmungen für individuell vereinbarte Inhouse-Seminare werden nachfolgend ausdrücklich bezeichnet.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Seminaranmeldungen können in schriftlicher und mündlicher Form erfolgen. Ein Vertragsschluss kommt aber erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer zu Stande. Wenn die schriftliche Bestätigung nicht binnen 1 Woche nach Anmeldung erfolgt, ist der Auftraggeber nicht mehr an sie gebunden.

2.2 Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.3 Individuell vereinbarte Inhouse-Seminare kommen mit Vertragsschluss zu Stande.

3. Stornierung der Anmeldung

3.1 Bei Stornierungen von Inhouse-Seminaren gilt Ziffer 6.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Übrigen gelten folgende Bestimmungen:

3.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen. In diesem Fall entfällt die Seminargebühr vollständig.

3.3 Für Stornierungen nach dem in Ziffer 2.2 genannten Zeitpunkt behält sich der Auftragnehmer vor, bis zu 75 % der Seminargebühren zu berechnen.

3.4 Der Auftraggeber erklärt sich dazu bereit, jederzeit einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren, sofern davon die Durchführung des Seminars inhaltlich nicht beeinträchtigt wird. Bei der Stellung eines Ersatzteilnehmers werden bereits geleistete Seminargebühren verrechnet.

3.5 Stellt der Auftraggeber einen Ersatzteilnehmer oder storniert er – gleich zu welchem Zeitpunkt - eine bereits bestätigte Anmeldung, hat er die bereits entstandenen sowie die für die Ersatzteilnahme noch erforderlichen Kosten externer Dritter (insbesondere für die Erstellung einer Präferenz- und Profilanalyse) zu tragen. Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass durch die Stornierung bzw. Ersatzteilnahme kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.6 Der Auftraggeber ist berechtigt, Seminare bis zu 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn räumlich zu verlegen oder aus wichtigem Grund abzusagen. Als wichtiger Grund gilt v.a. eine Erkrankung des Referenten/der Referentin oder eine zu geringe Teilnehmerzahl (mindestens 4 Teilnehmer).

3.7 Im Falle einer Stornierung durch den Auftragnehmer wird dieser einen Ersatztermin vorschlagen, der für den Auftraggeber nicht bindend ist. Sollte der Auftraggeber kein Interesse an dem Ersatztermin haben, werden bereits geleistete Seminargebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Eine bereits erstellte Präferenz- oder Profilanalyse wird mit 75 % der entstandenen Kosten berechnet und dem Auftraggeber postalisch übersandt.

4. sonstige Vereinbarungen

4.1 Der Auftraggeber ist für die Anreise zum Veranstaltungsort und für ggf. erforderliche Übernachtungsmöglichkeiten selbst verantwortlich.

4.2 Bei individuell vereinbarten Inhouse-Seminaren wird der Leistungsumfang vertraglich bestimmt. Findet das Inhouse-Seminar in durch den Auftraggeber gestellten Räumlichkeiten statt, so ist dieser für eine angemessene technische Ausstattung verantwortlich.


Stand: September 2012